Gesetzliche Gewährleistung & Herstellergarantie

Aktualisiert am 22. September 2026

Ihr gesetzliches Gewährleistungsrecht

Für alle bei uns gekauften Waren gilt EU-weit das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Die wichtigsten Punkte fasst die offizielle, EU-weit einheitliche Mitteilung zusammen:

Dieses Recht besteht unabhängig davon, ob der Hersteller zusätzlich eine eigene Garantie gewährt, und entsteht automatisch mit dem Kauf – Sie müssen es nicht gesondert vereinbaren oder registrieren.

Was ist der Unterschied zur Herstellergarantie?

Die gesetzliche Gewährleistung ist eine gesetzliche Verpflichtung des Verkäufers. Eine Herstellergarantie ist dagegen ein freiwilliges, zusätzliches Versprechen des Herstellers, das über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehen kann (z. B. längere Laufzeit) und eigenen Bedingungen unterliegt. Beide Ansprüche bestehen unabhängig nebeneinander.

Das GARAN-Label: EU-weit einheitliche Kennzeichnung

Gewährt der Hersteller eines Produkts eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren für die gesamte Ware und stellt uns diese Information zur Verfügung, kennzeichnen wir das Produkt zusätzlich mit dem EU-weit einheitlichen GARAN-Label:

Das Label zeigt auf einen Blick die Garantiedauer des Herstellers und verweist per QR-Code auf die offizielle Informationsseite der EU-Kommission. Es erscheint nur dort, wo eine solche Herstellergarantie tatsächlich besteht – nicht jedes Produkt trägt das Label.

Rechtliche Grundlage

Diese Informationen beruhen auf der Richtlinie (EU) 2019/771 sowie der Richtlinie (EU) 2024/825 und deren nationaler Umsetzung im österreichischen Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) und Konsumentenschutzgesetz (KSchG) durch das Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026).