Maschinenverleih

in Wien 3 und Brunn am Gebirge

Details zu unserem Leihmaschinenpark

  • Wir verleihen nur Profi-Geräte
  • Geräte ständig gewartet
  • inkl. Bedienungsanleitung
  • keine Reservierung notwendig (in Wien 3)

Maschinenverleih Wien 3

Kontaktdaten: 

Zgonc Handel GmbH
Maschinenverleih Wien 3
Modecenterstraße 3
1030 Wien
Tel.: (01) 740 60 DW 2000
E-Mail:verleih@zgonc.at
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Maschinenverleih Brunn/Gebirge

Kontaktdaten: 

Zgonc Handel GmbH
Maschinenverleih Brunn/Gebirge
Industriestraße B 15
2345 Brunn am Gebirge

Tel.: (02236) 325 99
E-Mail:brunn@zgonc.at

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Samstag: 8:00 bis 13:00 Uhr

Mietbedingungen

Vermietet wird AUSNAHMSLOS gegen Vorlage eines gültigen

  a)   Reisepasses, Führerscheins oder Personalausweises der Rep. Österreich oder der Europäischen Union

  b)   Firmenmäßig gefertigtem Ausfolgeschein

 Der vom Mieter hinterlegte Einsatz dient

  1. als Sicherstellung für bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgerätes fällig werdende Miete sowie der Reparaturkostenrisikobeitrag (falls vereinbart), wobei die Vermieterin berechtigt ist, den rückständigen Betrag mit dem Einsatz zu verrechnen;
  2. als Sicherstellung für allfällige Reparaturen, sofern diese nicht durch den Reparatur-Risikobeitrag, den der Mieter auf freiwilliger Basis leisten kann, abgedeckt sind, wobei die Vermieterin berechtigt ist, den Einsatz von den Reparaturkosten abzuziehen;
  3. als Sicherstellung für Reinigungskosten, wobei diese Kosten ebenfalls von der Vermieterin mit dem Einsatz verrechnet werden können.

 

Der vom Mieter hinterlegte Einsatz wird nur gegen Vorlage des Originalkassabeleges rückerstattet.

Material, Miete, Wochenend- und Monatspauschalen sind sofort zu bezahlen. Ein Miettag dauert 24 Stunden, (ausgenommen Freitag auf Samstag) jeder angefangene Tag wird als voller Miettag verrechnet. Mietgeräte müssen im gereinigten Zustand retourniert werden; Kosten für eine etwaige Reinigung gehen zu Lasten des Mieters und werden im Bedarfsfall automatisch vom Einsatz abgezogen.


Wir vermieten Samstag und Sonntag nur über beide Tage; Samstage und Feiertage gelten als normale Miettage.

Wochenendpauschalen:     

ab Samstag bis Montag = 1,5 Miettage
ab Freitag bis Montag = 2 Miettage
ab Donnerstag bis Montag = 3 Miettage
ab Mittwoch bis Montag = 4 Miettage


Wochenpauschale:
7 Tage mieten = nur 5 Miettage bezahlen

Monatspauschale:
1 Monat mieten = nur 15 Miettage bezahlen

Bei Überschreitung des am Mietschein mit dem Mieter vereinbarten Rückgabetermines um 30 Minuten wird eine volle Tagesmiete sowie der Reparaturkostenrisikobeitrag (falls vereinbart) nachberechnet; dies gilt auch für jeden weiteren Tag.

Wird ein Mietgerät um mehr als 3 Tage länger als ursprünglich vereinbart gemietet, so ist der Mieter verpflichtet, die Verlängerung im Ausgabegeschäft auf seinem Mietschein vermerken zu lassen, da sonst von der Vermieterin Anzeige wegen Veruntreuung erstattet wird.

Die zusätzlich aufgelaufene Miete sowie der Reparaturkostenrisikobeitrag (falls vereinbart) sind bei Mietgeräterückgabe sofort zu bezahlen, bzw. – siehe Einsatz Punkt 1 – hierbei können nachträglich keine wie immer gearteten Pauschalen beansprucht werden.

Dieser Vertrag wird nur mit dem Mieter selbst abgeschlossen, jede Geräteweitergabe an Dritte wird ausdrücklich untersagt. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung haftet der Mieter für alle nachteiligen Folgen, welche auf die Weitergabe zurückzuführen sind mit dem zur ungeteilten Hand. Für diesen Fall ist auch jede Haftungsbefreiung aus dem Titel des Reparaturkostenrisikobeitrages ausgeschlossen.

 

Dem Mieter steht es frei, zur Deckung der Kosten der Behebung von Schäden im inneren Motorenbereich bzw. zur Beseitigung von Funktionsmängeln einen Reparaturkostenrisikobeitrag zu bezahlen. Hat der Mieter diesen Beitrag bezahlt, so haftet er nicht für Schäden im inneren Motorenbereich bzw. für die Beseitigung von Funktionsmängeln, soferne weder diese Schäden noch die Funktionsmängel auf sein Verschulden zurückzuführen sind.

Der Mieter wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass der Reparaturkostenrisikobeitrag keinesfalls von der Verantwortung für Gehäusebruch bzw. äußere Beschädigungen, welche auf Fall, Schlag, Stoß oder ähnliches zurückzuführen sind, befreit; dies gilt auch für jedwede Schleifwalzen- oder Kabelbeschädigungen, falsche Treibstoff-, Schmier- oder Kühlmittelverwendung sowie Beschädigungen, welche durch unsachgemäßen Betrieb an Mietgeräten entstehen.

Der Mieter verpflichtet sich, bei etwaigen Gebrechen an Mietgeräten diese nicht selbst zu reparieren oder dieses zu versuche, sondern die Mietgeräte unverzüglich an uns zurückzustellen.

Der Mieter hat im Zweifelsfall den Nachweis zu erbringen, dass Schäden oder Funktionsstörungen am Mietgerät nicht aus sein Verschulden zurückzuführen und daher nicht von ihm zu bezahlen sind.

Der Mieter erklärt, über den Gebrauch des Mietgerätes sowie über allfällig zu treffende Vorsichtsmaßnahmen entsprechend instruiert worden zu sein, eine Betriebsanleitung erhalten sowie einem Probelauf des Mietgerätes, welches sich zum Übergabezeitpunkt an den Mieter in einwandfreiem Funktionszustand befand, beigewohnt zu haben.

Wir haften nicht für Schäden und Verletzungen, welche durch unsachgemäße Verwendung und zweckentfremdeten Gebrauch unserer Geräte entstehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.