Sonnige aussichten
Balkonkraftwerke jetzt mit 0% Mehrwertsteuer!
Seit Januar 2024 sind Photovoltaikanlagen bis 35 kWp von der Umsatzsteuer befreit. Dies gilt auch für Balkonkraftwerke bis zu 800 Watt Leistung, die einfach an Steckdosen anzuschließen sind. Die Befreiung dauert bis 2026 und markiert erstmals eine Bundesförderung für Steckersolaranlagen bis 800 Watt.
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