Gewerbetreibende

Sehr geehrte Gewerbetreibende!
 

Für Gewerbetreibende mit Nachweis sind unsere Filialen und Shops auch im Lockdown geöffnet.

Als Nachweis gilt für den Einkauf:

  • Gewerbeschein
  • Firmenbuchauszug
  • Unternehmerbrief
  • Als Vertreter eines Unternehmens - Vollmacht des Unternehmens
  • Land- und Forstwirte (AMA Betriebsnummer oder Vorlage des Einheitswertbescheides)
     

In allen Fällen ist ein amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation Bedingung.
Für Fragen zum Gewerbeeinkauf können Sie sich während der Öffnungszeiten direkt an eine der angeführten Filialen wenden.
Telefonische Auskünfte unter 01/740 60 - 0 oder unter
office@zgonc.at.

Vielen Dank!

Ihr ZGONC-Team

#GemeinsamFürÖsterreich