SCHONENDE RASENPFLEGE – Die Lüfterwalze entfernt Moos und Pflanzenreste von der Rasenoberfläche und unterstützt eine gründliche, zugleich schonende Rasenpflege.
32 CM ARBEITSBREITE – Mit 320 mm Arbeitsbreite eignet sich die Walze ideal zur effizienten Bearbeitung von Rasenflächen und zur regelmäßigen Rasenpflege.
MIT DRAHTHAKEN – Die Drahthaken bearbeiten die Rasenoberfläche und entfernen störende Pflanzenreste und Moos, ohne dabei tief in den Boden einzudringen.
PASSGENAUES ZUBEHÖR – Die Makita Lüfterwalze YA00001317 ist für die Vertikutierer Makita UV3200 und DUV320 ausgelegt und lässt sich als passende Lüfterwalze einsetzen.
ORIGINAL MAKITA – Original-Zubehör für eine zuverlässige Ergänzung des Vertikutierers. Die Lüfterwalze eignet sich besonders für die regelmäßige Pflege beanspruchter Rasenflächen.
Mit der Makita Lüfterwalze YA00001317 wird der Vertikutierer zum praktischen Helfer für die schonende Rasenpflege. Die 320 mm breite Walze ist für die Makita Modelle UV3200 und DUV320 vorgesehen und entfernt mit ihren Drahthaken Moos sowie Pflanzenreste von der Rasenoberfläche.
Im Gegensatz zum klassischen Vertikutieren steht beim Lüften die oberflächliche und schonende Bearbeitung des Rasens im Mittelpunkt. Die Drahthaken erfassen unerwünschtes Material, ohne tief in den Boden einzudringen. Damit eignet sich die Lüfterwalze hervorragend für regelmäßige Pflegegänge und unterstützt dabei, Rasenfilz und Pflanzenreste zu reduzieren.
Mit einer Arbeitsbreite von 32 cm lassen sich Rasenflächen komfortabel bearbeiten. Als Original Makita Zubehör bietet die Walze eine auf die vorgesehenen Geräte abgestimmte Lösung.
Die Lüfterwalze trägt die aktuelle Herstellernummer YA00001317. Auch die frühere Artikelnummer 652024719 wird mit diesem Produkt in Verbindung gebracht.
Technische Daten
- Marke: Makita
- Produkttyp: Lüfterwalze / Vertikutierer-Zubehör
- Herstellernummer: YA00001317
- Frühere Artikelnummer: 652024719
- Arbeitsbreite: 320 mm / 32 cm
- Geeignet für: Makita UV3200, DUV320
- Anwendung: Lüften und schonende Rasenpflege